1. |
Der Vertrags-Partner leistet Service zu den im Formular ausgefüllten Preisen. Die angegeben Preise dürfen die Preise die sonst verlangt werden nicht überschreiten! |
2. |
Provisionen werden wie folgt berechnet:
Für jeden Auftrag der über die Wenpas-Informatik
vermittelt wird, verpflichtet sich der Vertrags-Partner
für folgendes:
Für
jede Stunde die
dem Kunden verrechnet wird (inkl. Weg) erhält Wenpas Informatik eine Provision
von Fr. 10.- bei Privatkunden / Fr. 15.- bei Geschäftskunden.
Für Folgeaufträge des vermittelten Kunden
erhält Wenpas
Informatik eine Provision von Fr. 5.- bei Privatkunden
/ Fr. 10.- bei Geschäftskunden pro Stunde.
|
3. |
Vertrags-Partner verpflichten sich die geleisteten Stunden im
Partner-Web Portal zu rapportieren. |
4. |
Vertrags-Partner verpflichten sich nach Eingang des Auftrags
per SMS & Mail,
in 80% der Anfragen -> innerhalb von 2h
mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen.
Bei den übrigen 20% -> mindestens innerhalb von 5h
mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen. |
5. |
Der Vertrags-Partner verpflichtet sich die Provision innerhalb
von 30 Tagen, nach Erhalt des Geldes, an Wenpas Informatik unaufgefordert
zu überweisen |
6. |
Falls der Vermittelte Auftrag nicht ausgeführt werden kann oder
will, muss der Vertrags-Partner sofort Wenpas Informatik
informieren oder einen anderen Partner auf der Wenpas Webseite angeschrieben werden. |
7. |
Der Vertrags-Partner trägt seine Ferien im System ein |
8. |
Der Vertragspartner wie auch Wenpas Informatik können den
Vertrag jederzeit kündigen. |
9. |
Wenpas Informatik erlaubt sich sporadisch eine Kundenzufriedenheit
Umfrage zu machen. |
10. |
Wenpas Informatik behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen
anzupassen. |
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Erstaufträge: |
Jeder Kunde der über das Formular vermittelt wird, gilt als Erstauftrag, auch wenn dieser Kunde bereits vorher schon vermittelt wurde, oder schon Kunde ist.
Der Erstauftrag wird abgeschlossen, wenn der Kunde mit all seinen Anliegen bedient wurde, auch diejenigen, die im Formular noch nicht erwähnt wurden. |
Folgeaufträge: |
Wenn sich der Kunde nach dem Abschluss aller Anliegen vom Erstauftrag direkt telefonisch oder via E-Mail beim Partner meldet und erneut Hilfe benötigt, gilt dies als Folgeauftrag
Die Folgeaufträge sind ebenfalls zu Rapportieren. |